Die MEDCOM im Dialog
Die MEDCOM ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Fragen zur Festsetzung ärztlicher Honorare oder zur Auslegung der GOÄ geht.
Beratung bei der Festsetzung ärztlicher Honorare
Die GOÄ von 1996 spiegelt längst nicht mehr den aktuellen medizinischen Stand bzw. die privatärztlich abrechenbaren Leistungen wider. Daraus resultiert sehr häufig das Problem für Ärzte, wie sie ihre modernen Behandlungsmethoden adäquat auslegen. Die sogenannten Analogziffern der Bundesärztekammer sind nur bedingt eine Hilfe, da sie aufgrund einer fehlenden Abstimmung mit den Privaten Krankenversicherungen häufig zu Konflikten führen.
Mit der MEDCOM GmbH vermeiden Sie von vornherein derartige Auseinandersetzungen. Durch den ständigen Austausch und das enge Einvernehmen mit den Privaten Krankenversicherungen beraten wir Sie zuverlässig und abgestimmt, wie Sie Ihre Leistungen abrechnen können.
Beantwortung von Auslegungsfragen der GOÄ
Die gesetzliche Grundlage für die Privatliquidation ist die GOÄ, zu der mannigfaltige Kommentare existieren, die auch Empfehlungen bezüglich der Abrechnungssystematik enthalten. Tatsächlich aber wird nicht jede dieser Empfehlungen von den Privaten Krankenversicherern akzeptiert.
Verlassen Sie sich bei der Auslegung der GOÄ besser auf die MEDCOM GmbH. Denn unsere Empfehlungen sind in jedem Fall abgestimmt und werden auch durchweg von den Privaten Krankenversicherungen akzeptiert.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.